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   VG Sigmaringen, 01.09.2017 - 2 K 6606/17   

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VG Sigmaringen, 01.09.2017 - 2 K 6606/17 (https://dejure.org/2017,45105)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 01.09.2017 - 2 K 6606/17 (https://dejure.org/2017,45105)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 01. September 2017 - 2 K 6606/17 (https://dejure.org/2017,45105)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 01.09.2017 - 2 K 6606/17
    Die Plakatierungsmöglichkeiten müssen hinreichend dicht sein, um den Parteien und Wählergruppen "gewissermaßen flächendeckend" Wahlwerbung im gesamtem Gemeindegebiet zu ermöglichen und den nötigen Raum zur Selbstdarstellung zu geben (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 13.12.1974 - VII C 42.72 -, BVerwGE 47, 280 ff, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VG Sigmaringen, 01.09.2017 - 2 K 6606/17
    Soweit das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers nicht auf eine nur vorläufige Maßnahme zielt, sondern auf die Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 -, Juris), ist dies im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist und das Abwarten der dortigen Entscheidung für den Antragsteller schwere, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte.
  • OVG Saarland, 02.06.2009 - 1 B 347/09

    Wahlsichtwerbung politischer Parteien

    Auszug aus VG Sigmaringen, 01.09.2017 - 2 K 6606/17
    Dies berücksichtigend, könnte sich die Antragsgegnerin ganz oder zum Teil gegen die Zulassung von optisch stark in Erscheinung tretenden, Grünflächen oder Ausblicke verstellenden Großwahlplakattafeln in sensiblen Bereichen entscheiden (vgl. hierzu OVG Saarland, Beschluss 2.6.2009 - 1 B 347/09 -, Juris, m.w.N.) und den Parteien stattdessen, in abgestufter Weise, eine angemessene Werbemöglichkeit durch eine erhöhte Anzahl kleinere Plakate ermöglichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1987 - 5 S 33/87

    Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Wahlplakaten;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 01.09.2017 - 2 K 6606/17
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dürfen dabei großflächige Werbetafeln abgelehnt werden, soweit besonders schutzwürdige öffentliche Belange dies erfordern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.1.1987 - 5 S 33/87 -, Juris).
  • VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19

    Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln,

    Es ist allgemein anerkannt, dass für die Zeit des Wahlkampfes - jedenfalls in den letzten sechs Wochen vor dem festgesetzten Wahltermin - den zur Wahl zugelassenen Parteien aufgrund der Bedeutung der Wahlen in einem demokratischen Staat ein Anspruch darauf zusteht, in angemessener Weise Wahlsichtwerbung im Straßenraum zu betreiben (vgl. VG Sigmaringen, B. v. 1.9.2017 - 2 K 6606/17 -, juris, Rn. 36).

    Die Gemeinden sind dabei nur insofern eingeengt, als jedenfalls im Ergebnis jeweils angemessene Wahlwerbemöglichkeiten sichergestellt sein müssen, der allgemein in Art. 3 GG sowie speziell für Wahlen und Parteien in Art. 28 Abs. 1 S. 2, 38 Abs. 1 GG und in § 5 Parteiengesetz (PartG) niedergelegte Gleichheitssatz beachtet und schließlich den sonstigen sich aus Verfassungsrecht ergebenden Rechtsgrundsätzen, wie insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Rechnung getragen sein muss (vgl. VG Sigmaringen, B. v. 1.9.2017 - 2 K 6606/17 -, juris, Rn. 37).

  • VG Regensburg, 20.02.2020 - RN 2 E 20.209

    Erfolgreicher Eilantrag mit dem Ziel der Genehmigung der Aufstellung von

    Die Gemeinden sind dabei nur insofern eingeengt, als jedenfalls im Ergebnis jeweils angemessene Wahlwerbemöglichkeiten sichergestellt sein müssen, der allgemein in Art. 3 GG sowie speziell für Wahlen und Parteien in Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 GG und in § 5 Parteiengesetz (PartG) niedergelegte Gleichheitssatz beachtet und schließlich den sonstigen sich aus Bundesverfassungsrecht ergebenden Rechtsgrundsätzen, wie insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Rechnung getragen sein muss (vgl. VG Sigmaringen, B.v. 1.9.2017 - 2 K 6606/17 - juris).
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